Pkw, Kombis und Mini-Vans müssen erstmals alle drei Jahre nach Erstzulassung zur Haupt- (HU) und Abgasuntersuchung (AU). Danach steht dieser Termin alle zwei Jahre an. Bei uns werden sowohl HU als auch AU täglich im Haus durchgeführt. Das hat für Sie nicht nur den Vorteil eines schnellen Termins, sondern dass wir ihr Fahrzeug vorher genau unter die Lupe nehmen und etwaige Mängel feststellen können. Dadurch ersparen Sie sich viel Zeit, Ärger und den weiteren Termin und die Kosten einer Nachuntersuchung.
Ein Blick auf die (runde) Plakette am hinteren Kennzeichen gibt Ihnen Auskunft über den Termin der nächsten HU. Die Zahl in der Mitte zeigt das Jahr und die markierte Ziffer im äußeren Zahlenring den Monat der Fälligkeit der nächsten HU. Entsprechend zeigt die 6-eckige Plakette auf dem vorderen Kennzeichen den Termin der nächsten AU. Außerdem wird der Termin auch im Fahrzeugschein dokumentiert.
Die HU darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Der Fahrzeughalter ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich. Verpassen Sie dennoch Termin der HU, so droht der Gesetzgeber mit Geldstrafen, wobei bei der HU selbst keine Strafe erhoben wird. Das Überziehen der HU wird wie folgt geahndet:
PKW, Motorräder, leichten Anhängern (nicht Sicherheitsprüfung-pflichtigen Fahrzeugen):
Bei Nutzfahrzeugen, bei denen eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist:
Besitzt Ihr Fahrzeug ein Saison-Kennzeichen und liegt der Termin der nächsten HU außerhalb des Betriebszeitraums, so ist die HU im ersten Monat des Betriebszeitraumes durchzuführen. Auch kann eine HU nur auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden.
| Fahrzeugart | Zeitabstand zwischen den HU in Monaten |
|
|---|---|---|
| Krafträder | 24 | |
| PKW | nach der ersten Zulassung | 36 |
| danach | 24 | |
| Wohnmobile | bis 3,5t | |
| nach der ersten Zulassung | 36 | |
| danach | 24 | |
| 3,5t bis 7,5t | ||
| in den ersten 72 Monaten nach der ersten Zulassung |
24 | |
| danach | 12 | |
| über 7,5t | 12 | |
| Anhänger | bis 0,75t oder ohne eigene Bremsanlage | |
| nach der ersten Zulassung | 36 | |
| danach | 24 | |
| bis 40 km/h oder von 0,75t bis 3,5t | 24 | |
| mehr als 3,5t | 12 | |
Wenn Sie einen Termin für Ihre nächste HU machen möchten oder noch Fragen haben, benutzen Sie unser Schnell-Kontakt-Formular. Wir helfen Ihnen gern weiter.
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